Informationen zum Coronavirus
Am 10. Januar 2021 trat eine neue Verordnung in Niedersachsen in Kraft. Die Kontaktregelungen wurden nochmals verschärft. Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen sind für touristische Zwecke weiterhin nicht gestattet. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. Es gilt das Grundprinzip, dass nur Übernachtungen zu einem notwendigen Zweck zulässig und touristische Übernachtungen ausgeschlossen sind. Zusätzlich sind Anordnungen zu Tagesausflügen enthalten
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