Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 27.06.2025


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
 
Geltungsbereich:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.grossefehn-tourismus.de
Die Großefehn Tourismus GmbH ist bemüht, die Internetseite www.grossefehn-tourismus.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Wir streben an, den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0, Stufe AA, zu entsprechen. Gern nehmen wir Ihre Hinweise entgegen, falls etwas noch optimiert werden kann.

Welche Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei?
Folgende Teilbereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet:

  • Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte:
    Einzelne Bilder und grafische Elemente verfügen noch nicht über beschreibende Alternativtexte. Diese werden laufend überprüft und ggf. mit barrierefreien ALT-Texten oder Alt-Attribut (alt="") versehen.
  • Fehlende Linktitel bei Verlinkungen:
    Möglicherweise enthalten einige Links noch keine eindeutigen Linkbeschreibungen. Ziel und Zeck sollte aus dem Kontext der jeweiligen Seite jedoch klar sein. Alle Links werden nach und nach geprüft und mit entsprechenden Linktiteln versehen, um eine verständliche Navigation zu gewährleisten.
  • Unstrukturierte Überschriftenhierarchie:
    Auf bestimmten Seiten ist die Reihenfolge der HTML-Überschriftenebenen (H1 bis H6) nicht korrekt eingehalten. Die betroffenen Seiten werden nach und nach angepasst, um eine logische und konsistente Struktur sicherzustellen.
  • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente:
    Derzeit sind auf der Website eingebundene PDF-Dateien noch nicht in barrierefreier Form verfügbar. Die Umstellung erfolgt schrittweise.
  • Kontrast nur teilweise erfüllt:
    Der Kontrast des verwendeten Grüntons bei Buttons, Links und Rahmen (grüner Hintergrund/ weiße Schrift und umgekehrt) ist mit einem Verhältnis von 2.72 : 1 nicht ausreichend. Hier soll perspektivisch sowohl mit der Werbeagentur über Alternativen gesprochen werden, da dies das Corporate Design betrifft und sich auf unterschiedliche Kommunikationskanäle auswirkt.
  • Bewegte Inhalte abschalten:
    Der die Funktion des Bild-Sliders verfügt über keine Pausenfunktion.
  • Webseite ohne Maus nutzbar:
    Popup-Fenster (Cookie-Banner und Aktions-Banner), das Hauptmenü sowie die Suchfunktion lassen sich nicht mit der ESC-Taste schließen.
  • Sprunglinks:
    Auf den untersuchten Seiten (Startseite, Service, Prospekt-Bestellung) gibt es keine Sprunglinks, wie z. B. „Zum Hauptinhalt“ oder „Skip to main“.
  • Überschriften von Tabellen:
    Derzeit sind auf der Website eingebundene Tabellen ohne Überschriften vorhanden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung basiert auf der mit Stand vom 27.06.2025 ausgeführten Selbstbewertung und wird regelmäßig aktualisiert. 

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.grossefehn-tourismus.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Großefehn Tourismus GmbH
Am Reitsportcentrum 1
26629 Großefehn
0 49 45 – 95 96 11
info(at)grossefehn-tourismus.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:


Datum der Veröffentlichung: 27.06.2025